Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit – Die besten Versicherungen im Überblick 2024

Die meisten Versicherungsunternehmen vereinbaren bei ihren Verträgen eine bestimmte Wartezeit ab Vertragsschluss, bevor der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung greift. In der Regel liegt diese bei mindestens drei Monaten. Sollte in dieser Zeit ein Versicherungsfall eintreten und es wird ein Gerichtsprozess erwartet, müssen die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht aus eigener Tasche gezahlt werden. Ein rückwirkender Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist auch dann nicht möglich, wenn absehbar ist, dass es ein juristisches Verfahren geben wird.

Die Rechtsschutzversicherung bietet Schutz für die verschiedensten Rechtsstreitigkeiten. Ob es eine Wartezeit gibt und wie lange diese andauern kann, hängt immer vom jeweiligen Rechtsbereich der Versicherung ab. Hier finden Sie eine Übersicht über die gewöhnlichen Wartezeiten der üblichen Rechtsbereiche.

Rechtsbereich gewöhnliche Wartezeit
Privatrechtsschutz
Arbeitsrecht 3 Monate
Schadenersatz keine Wartezeit
Steuerrecht keine Wartezeit
Verwaltungsrecht 3 Monate
Opferrechtsschutz keine Wartezeit
Beratungsrecht keine Wartezeit
Scheidungsrechtsschutz 36 Monate
Berufsrechtsschutz
Arbeitsrecht 3 Monate
Disziplinarrecht keine Wartezeit
Standesrecht keine Wartezeit
Mietrechtsschutz
Wohnungsrecht keine Wartezeit
Steuerrecht 3 Monate
Grundsstücksrecht 3 Monate
Verkehrsrechtsschutz
Steuerrecht keine Wartezeit
Verwaltungsrecht Verkehrssachen keine Wartezeit
Sozialrecht keine Wartezeit
Strafrechtsschutz Spezial
Strafrecht keine Wartezeit
Ordnungswidrigkeiten keine Wartezeit
Disziplinar- und Standesrecht keine Wartezeit

Einige Versicherungsunternehmen bietet mittlerweile aber dennoch eine Versicherung an, bei der keine Wartezeit eingehalten werden muss. Werden einige Details beachtet, dann kann eine vernünftige Absicherung mit sofortiger Wirkung erfolgen.

Welchen Zweck erfüllen Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung?

Durch eine Wartezeit soll normalerweise sichergestellt werden, dass der Versicherungsnehmer nicht erst dann die Police unterschreibt, wenn er sich bereits in einem Rechtsstreit befindet oder kurz davor steht. Die Versicherungsbeträge wären auf der einen Seite kaum bezahlbar, auf der anderen Seite können Versicherer die Deckung dann nicht garantieren. Gerade in Rechtsschutzbereichen, in denen die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzungen mitunter recht hoch sind, auch sehr lange Wartezeiten.

 

Die Wartezeit bei einer Versicherung ist somit eine Art Puffer für den Versicherer. So wird seitens der Versicherungsunternehmen vermieden, dass so genannte Zweckabschlüsse erfolgen, nur um in einem plötzlichen Streitfall jemanden an der Hand zu haben, der dann die Kosten übernimmt. Es ist also nicht sinnvoll, eine Versicherung mit Rechtsschutz abzuschließen, wenn beispielsweise im Arbeitsrecht schon eine Mahnung oder Kündigung erfolgte und nun ein Rechtsstreit bevorsteht. Und auch bereits bestehende Streitigkeiten mit einem Vermieter führen dazu, dass die Kosten im Falle eines Rechtsstreites nicht übernommen werden, wenn die Wartezeit nicht abgelaufen ist.


Typische Wartezeiten der einzelnen Rechtsschutzbereichen

Eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit ist nicht die Regel. Meist sind mehrere Monate Karenzzeit üblich, in einigen Bereichen kann sie auch einige Jahre betragen. Dennoch ist es durchaus möglich, eine Versicherung mit sofortigem Rechtsschutz abzuschließen. Entscheidend ist hierfür vor allem der abzusichernde Bereich und ob es sich um einen erstmaligen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung handelt.

Sehr häufig gelten die folgenden Wartezeiten in den einzelnen Rechtsschutzbereichen:

  • Verkehrsrechtsschutz: keine Wartezeit
  • Privat-, Arbeits-, Wohnungsrechtsschutz: drei Monate
  • Scheidungsrechtsschutz: zwölf bis 36 Monate (mitunter werden Familiensachen auch gar nicht versichert)


Weitere Policen, die ohne eine Wartezeit abgeschlossen werden können, sind:

  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Schadenersatzrechtsschutz
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz

Bei diesen Angaben handelt es sich natürlich nur um Richtwerte, die je nach gewähltem Tarif auch abweichen können.

Können Wartezeiten umgangen werden?

Wartezeiten im Bereich Privat-, Miet- und Eigentumsrechtsschutz können von Versicherten unter Umständen umgangen werden, wenn es zu einem Versichererwechsel kommt. Sofern ein Neuvertrag ohne Unterbrechung an einen Altvertrag anschließt und die gleichen Risiken absichert, sieht das neue Versicherungsunternehmen in der Rege von einer Wartezeit ab. Gibt es außerdem keinen Schadenfall beim Vorversicherer, können Versicherte bei einigen Gesellschaften sogar von einem Schadenfreiheits-Rabatt profitieren.

Maßgeblich ist der Rechtsstreitbeginn

Aufgrund der vorgegebenen Wartezeiten durch die Versicherungsgesellschaften sollten Versicherungsnehmer genau überlegen, ob und wann sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Der Schutz greift erst nach Ablauf der Wartezeit sicher. Sofern also ein Rechtsstreit während der dreimonatigen Karenzzeit beginnt, werden vom Versicherer keine Kosten übernommen, wenn es zu einem gerichtlichen Prozess kommt. Wer eine Eherechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, sollte aufgrund der langen Wartezeit bedenken, dass die Kosten einer Scheidung in vielen Fällen frühestens zwölf bis 36 Monate nach Vertragsabschluss übernommen werden. Wird die Scheidung während der Wartezeit eingereicht, bleiben die Eheleute auf den Kosten sitzen.

Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen – Bringt das etwas?

Die Antwort auf diese Frage ist recht einfach: Nein!

Ein rückwirkender Versicherungsabschluss im Bereich der Rechtsschutzversicherungen ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Rechtsschutzversicherung soll schließlich der Vorsorge dienen. Zudem schützen sich die Versicherungsunternehmen mit der Wartezeit vor Prozesskosten, die schon kurz nach Vertragsabschluss entstehen können.

Um eine Rechtsschutzversicherung sollte man sich somit nicht erst Gedanken machen, wenn es bereits zu spät ist, da ein spontaner Vertragsabschluss keinen Sinn macht. Sinnvoll ist das nur für die Bereiche, die ohne Wartezeit angeboten werden, doch auch hier muss darauf geachtet werden, dass die Streitigkeiten erst nach Vertragsabschluss entstanden sein dürfen.

Welche Leistungen werden geboten?

Sofern keine Wartezeit bei der abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung vorliegt oder wenn diese verstrichen ist, greift der Versicherungsschutz in vollem Umfang bei Streitigkeiten vor Gericht. Dabei werden von der Versicherung Kosten für den Anwalt, für notwendige Sachverständige sowie Zeugen und auch die für die allgemeinen Gerichtskosten übernommen. Wird der Rechtsstreit verloren, kommt die Versicherung zudem für die Kosten der Gegenseite auf und leistet bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme.

Versicherungsvergleiche geben Aufschluss

Es gibt immer wieder Anbieter, die von den üblichen Regelungen zur Wartezeit abweichen. Dazu sind die Leistungsumfänge und Versicherungsbeitrage von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, weshalb bei der Wahl der passenden Rechtsschutzversicherung ein Vergleich einen ersten Überblick verschaffen kann. Dadurch lässt sich nicht nur der passende Anbieter finden, sondern unter Umständen auch bares Geld sparen. Unabhängige und unverbindliche Vergleiche lassen sich dabei für alle bekannten Rechtsbereiche erstellen.